Nur auf Basis einer funktionierenden, sauberen, genauen Buchführung* kann ein Unternehmen erfolgreich arbeiten:
*Alle Leistungen erfolgen nach § 6, Abs. 4 Steuerberatergesetz.
Unsere Leistungen:
– Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle (Kontieren)
– Belege sortieren entsprechend den Buchhaltungserfordernissen
– Führen von Rechungseingangs- und Rechnungsausgangsbüchern
– ggf. Listen erstellen (Summen-Salden-Listen, käufmännische Listen, Statistiken)
– Führen von Kassenbüchern
– Weitergabe Ihrer Buchhaltungsunterlagen an Ihren Steuerberater
Auf Wunsch übernehmen wir gerne zusätzliche Tätigkeiten im Rechnungswesen, die nicht direkt die Vorbereitung der laufenden Buchhaltung betreffen, z. B.
– strukturierte digitale Ablage der Belege
– Digitalisierung und Archivierung der Belege
– Erstellen von Ausgangsrechnungen
– Kontobewegungen kontrollieren
– kaufmännisches Mahnwesen
– Überwachung des Zahlungsverkehrs